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   BGH, 26.01.2012 - IX ZR 159/09   

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https://dejure.org/2012,590
BGH, 26.01.2012 - IX ZR 159/09 (https://dejure.org/2012,590)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - IX ZR 159/09 (https://dejure.org/2012,590)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - IX ZR 159/09 (https://dejure.org/2012,590)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schlüssigkeit des Berufens auf eine nicht erfolgte Auszahlung eines Darlehens als auch auf dessen Tilgung durch Rückzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Schlüssigkeit des Berufens auf eine nicht erfolgte Auszahlung eines Darlehens als auch auf dessen Tilgung durch Rückzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 243/92

    Substantiierung des Beweisantrags des Verkäufers eines Warenbestandes

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 159/09
    Ein Beweisantrag, dem die ausreichende Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen fehlt, ist abzulehnen (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 243/92, NJW-RR 1994, 377, 378).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2022 - 21 Sa 900/21

    Baugewerbe - Sozialkassenbeiträge - Bürgenhaftung - materiell-rechtliche

    Ein Beweisantritt, dem die ausreichende Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen fehlt, ist abzulehnen (BAG 28.04.2004 - 10 AZR 370/03 - unter II 2 c der Gründe, NZA-RR (Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht) 2004, 587 und BGH 26. Januar 2012 - IX ZR 159/09 - Rn. 7 jeweils mwN), weil er eine unzulässige Ausforschung beinhaltet (vergleiche MüKo (Münchener Kommentar) ZPO/Prütting, 6. Auflage § 284 Rn. 79 und 85).
  • LG Hamburg, 18.03.2013 - 303 O 195/12

    Insolvenzanfechtung gegenüber der Finanzverwaltung: Objektive

    Soweit dabei Rechtsbegriffe wie die Zahlungsunfähigkeit betroffen sind, muss deren Kenntnis außerdem oft aus der Kenntnis von Anknüpfungstatsachen erschlossen werden (vgl. BGH v. 13.08.2009, IX ZR 159/09, Rn. 8 - juris).
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